Leitfaden Steckersolar und Förderung der Stadt Potsdam

Leitfaden Steckersolar und Förderung der Stadt Potsdam

ACHTUNG: Diese Information stellt eine überarbeitete Version der Förderrichtlinie dar. Rechtlich gültig ist die Version der Landeshauptstadt Potsdam (-> Link)

Seit dem 13. Juli 2023 ist es wieder möglich, Förderanträge nach der neuen Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu stellen.

Neben anderem ist es auch möglich Förderung in Höhe von 250,- Euro je Anlage für Steckersolar zu beantragen.

Die Bedingungen sind folgende:

Förderhöhe:

Stecker-SolarGerät bis 0,6 kWp -> 250 € pauschal

Bedingungen:

  1. Energieberatung eines zertifizierten Energieberaters vor Beantragung und Umsetzung der Maßnahme
  2. Weitestgehende Verschattungsfreiheit der Anlage, als Anlagenstandort gilt das Baugrundstück
  3. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Die Geräte, die in der Marktübersicht
    der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind und die unter
    http://www.pvplug.de/marktuebersicht/ eingesehen werden können,
    halten die VDE-Normen ein.
  4. Ausgenommen von der Förderwürdigkeit sin Passivhäuser Plus/Premium sowie KfWEffizienzhäuser 40plus

Erforderliche Nachweise

  • Bei Stecker-Solargeräten eine Händlerrechnung mit den technischen Daten
  • Nachweis Energieberatung
  • Auszug aus dem Marktstammdatenregister
  • Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind oder einer Denkmalbereichsatzung unterliegen, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu erbringen
  • Unterliegt das Gebäude einer Gestaltungssatzung, ist der Nachweis der planungsrechtlichen Behörde erforderlich.
  • Foto(s) der Maßnahme

Hinweise

Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wenn Sie das SteckerSolar-Gerät an der
Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen wollen, brauchen Sie meist die Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft.

Für den Anschluss des Stecker-Solar-Gerätes (sog. Balkonmodul) ist nach Auskunft des
Potsdamer Netzbetreibers gegenwärtig (noch) ein WielandStecker zu verwenden 1

1 Der sogenannte Wielandstecker ist aus Sicht des Solarvereins nicht notwendig und wird absehbar durch eine Regelung ersetzt, die die Nutzung eines sog. SchuKo Steckers ermöglicht.