Leitfaden Steckersolar und Förderung der Stadt Potsdam
ACHTUNG: Diese Information stellt eine überarbeitete Version der Förderrichtlinie dar. Rechtlich gültig ist die Version der Landeshauptstadt Potsdam (-> Link)
Seit dem 13. Juli 2023 ist es wieder möglich, Förderanträge nach der neuen Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu stellen.
Neben anderem ist es auch möglich Förderung in Höhe von 250,- Euro je Anlage für Steckersolar zu beantragen.
Die Bedingungen sind folgende:
Förderhöhe:
Stecker-SolarGerät bis 0,6 kWp -> 250 € pauschal
Bedingungen:
- Energieberatung eines zertifizierten Energieberaters vor Beantragung und Umsetzung der Maßnahme
- Weitestgehende Verschattungsfreiheit der Anlage, als Anlagenstandort gilt das Baugrundstück
- Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Die Geräte, die in der Marktübersicht
der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind und die unter
http://www.pvplug.de/marktuebersicht/ eingesehen werden können,
halten die VDE-Normen ein. - Ausgenommen von der Förderwürdigkeit sin Passivhäuser Plus/Premium sowie KfWEffizienzhäuser 40plus
Erforderliche Nachweise
- Bei Stecker-Solargeräten eine Händlerrechnung mit den technischen Daten
- Nachweis Energieberatung
- Auszug aus dem Marktstammdatenregister
- Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind oder einer Denkmalbereichsatzung unterliegen, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu erbringen
- Unterliegt das Gebäude einer Gestaltungssatzung, ist der Nachweis der planungsrechtlichen Behörde erforderlich.
- Foto(s) der Maßnahme
Hinweise
Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wenn Sie das SteckerSolar-Gerät an der
Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen wollen, brauchen Sie meist die Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft.
Für den Anschluss des Stecker-Solar-Gerätes (sog. Balkonmodul) ist nach Auskunft des
Potsdamer Netzbetreibers gegenwärtig (noch) ein WielandStecker zu verwenden 1
1 Der sogenannte Wielandstecker ist aus Sicht des Solarvereins nicht notwendig und wird absehbar durch eine Regelung ersetzt, die die Nutzung eines sog. SchuKo Steckers ermöglicht.